Muss man als Trader ein Gewerbe anmelden und Steuern zahlen?

Bild-Steuerrechner

Muss man als Trader ein Gewerbe anmelden und wie werden Einkünfte aus dem Trading eigentlich versteuert? In diesem Kapitel geht es um genau diese Fragen.

Die erste Frage die uns immer wieder gestellt wird ist: Muss man den Trading-Gewinn eigentlich versteuern? Und falls "Ja", wie? Erstmal ist zu unterscheiden ob Sie hauptberuflich traden (also Trading Ihre einzige Einnahmequelle ist) oder ob Sie nebenberuflich traden. Aktueller Stand 2018

Traden Sie hauptberuflich, dann haben Sie einen Steuerfreibetrag von 9000€ pro Jahr. Geteilt durch 12 Monate macht das 750€ pro Monat. Auf diesen Betrag müssen Sie 0% Steuern bezahlen. Nun ist es aber so, das dieser Freibetrag für alle Einkommensquellen gilt. Wenn Sie also hauptberuflich etwas anderes machen und Trading nur als Nebentätigkeit betreiben (und das werden wohl die meisten machen), werden Sie die 9000€ Freibetrag schon bei Ihrem Hauptberuf aufgebraucht haben. Das macht trotzdem erst einmal überhaupt nichts, dann jetzt gibt es noch den sogenannten Sparerpauschbetrag. Das sind aktuell 801€ pro Jahr für Ledige und 1602€ für Verheiratete. Diesen Betrag haben Sie auch noch gut, bevor der Fiskus zuschlägt.

Sie haben also 9000€ Freibetrag pro Jahr plus 801€ beziehungsweise 1602€ Sparerpauschbetrag. Darauf zahlen Sie keine Steuern. Auf alles was Sie über diese Freibeträge hinaus verdienen, wird eine Abgeltungssteuer fällig. Diese liegt derzeit bei maximal 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Mehr zahlen Sie auf Kapitaleinkünfte nicht! Wenn Ihr Steuersatz geringer ist, zahlen Sie natürlich dementsprechend weniger.

 

Eröffnen Sie für Trading-Einkünfte und Ausgaben ein extra Girokonto

Was ich Ihnen auf jeden Fall empfehlen kann ist, dass Sie sich ein extra Girokonto zulegen.

Und zwar eins, das Sie wirklich nur für die Kosten und Gewinne Ihres Tradings nutzen. Wie zum Beispiel Tradinggebühren, Einzahlungen und Gewinne, Anteiligen Strom, Internetkosten, Anschaffungen wie PCs, Monitore und Bücher usw.

Das hat den riesigen Vorteil, dass Sie später beim Finanzamt einfach Ihre Kontoauszüge vorlegen können und die Sachbearbeiter direkt alle Gewinne und Verluste sehen. Das ist extrem übersichtlich und spart Ihnen und dem Finanzamt sehr viel Zeit.

Sie wollen natürlich gerade als Anfänger Ihre Kosten so gering wie möglich halten. Und das ist auch überhaupt gar kein Problem. Es gibt nämlich Girokonten die absolut kostenlos sind.

Wir haben Ihnen die besten kostenlosen Girokonten einmal zusammengestellt, bei denen es keinen monatlichen Mindestgeldeingang, keine Kontoführungsgebühren und auch sonst keinerlei Kosten gibt. Sie sind also zu 100% kostenlos.

100% kostenslose Girokonten

 

Muss man als Trader ein Gewerbe anmelden?

Bild-Gewerbeanmeldung

Die zweite Frage die viele Tradinganfänger beschäftigt ist die nach einem Gewerbeschein. Braucht man jetzt einen? Ja oder Nein?

Klare Antwort: Nein! So lange Sie mit Ihrem eigenen Geld handeln, brauchen Sie kein Gewerbe anzumelden. Als nicht gewerbesteuerpflichtiger Trader handelt derjenige, der folgende Merkmale erfüllt:

  • Keine Erlaubnis als Finanzdienstleistungsinstitut nach dem Kreditwesengesetz
  • Keine Erlaubnis als Wertpapierhandelshaus nach dem Wertpapierhandelsgesetz
  • Ohne Tätigkeit als Finanzunternehmen nach § 1 Abs. 3 KWG
  • Kein direkter Handel mit anderen Marktteilnehmern (keine Teilnahme am Börsenhandel als nach § 19 BörsG)
  • Einsatz ausschließlich des eigenen Vermögens

Anders sehe die Sache jedoch aus, wenn Sie Geld von anderen Leuten einsammeln und damit traden. Dann treten Sie ja selber als eine Art Finanzdienstleister auf und müssen dementsprechend ein Gewerbe anmelden.

Sollte Ihr zuständiges Finanzamt das alles wider erwartend anders sehen, könnten Sie sich auf das folgende Urteil vom Bundesfinanzhof berufen:

Der BFH entschied in der Revision mit Urteil vom 02.09.2008, Az. X R 14/07, dass eine hohe Umschlaghäufigkeit und ein hohes Volumen nicht ausreichen, um eine gewerbliche Tätigkeit annehmen zu können. Vielmehr muss ein „tätig werden für Andere“ hinzukommen. Dies erfordere aber eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz als Institut. Wer über eine solche nicht verfügt, der handelt typischerweise im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung, da er dann nur eigenes Vermögen verwalte; es sei denn, er erfüllt noch weitere Kriterien, die ihn als Gewerbetreibenden einstufen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Traden Sie privat mit Ihrem eigenen Vermögen, müssen Sie kein Gewerbe anmelden.

 

Gefällt Ihnen diese Seite? Jetzt teilen:
Share on Facebook
Facebook
Tweet about this on Twitter
Twitter
Share on LinkedIn
Linkedin
Share on Xing
Xing